Station 4 von 6
Solarstrom teilen – auch ohne eigenes Dach
Dezentrale Energiewende und Bürger:innen-Beteiligung
- Ort
- Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus
- Adresse
- Fuldastraße 26–30, 12045 Berlin
- Karte
- Auf OpenStreetMap öffnen
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Kurz erklärt
Wer ein eigenes Haus besitzt, kann vergleichsweise einfach eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren und den erzeugten Strom selbst nutzen. In Berlin wohnen jedoch die meisten Menschen zur Miete und verfügen nicht über ein eigenes Dach.
Modelle wie Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Energy Sharing sollen mehr Menschen eine aktive Beteiligung an der Energiewende ermöglichen. Sie können lokal erzeugten Solarstrom nutzen, sich an gemeinschaftlichen Anlagen beteiligen und unter bestimmten Voraussetzungen auch finanziell profitieren.
Diese Station zeigt, welche Möglichkeiten bereits bestehen, warum ihre Umsetzung noch kompliziert ist und wie sie zu einer dezentralen und inklusiven Energiewende beitragen können.
1. Was siehst Du hier?
Vor Dir steht ein Mehrfamilienhaus der Wohnungsgenossenschaft Neukölln eG. Der für diese Station entscheidende Teil des Gebäudes befindet sich auf dem Dach: Auf den Häusern in der Fuldastraße 26–30 und der benachbarten Ossastraße 30-33 wurde gemeinsam mit der BürgerEnergie Berlin eG eine Photovoltaikanlage errichtet. Die Anlage besitzt eine Leistung von knapp 100 Kilowattpeak. Nach Angaben der Projektpartner kann sie den jährlichen Strombedarf von 118 Haushalten zu ungefähr einem Drittel decken. Pro Jahr werden dadurch rund 50 Tonnen CO₂ vermieden. Das entspricht ungefähr dem durchschnittlichen jährlichen CO₂-Fußabdruck von fünf Menschen in Deutschland.
Mit diesem Projekt wurde ein sogenanntes “Mieterstrom”-Modell umgesetzt. Dabei handelt es sich um eine von mehreren Möglichkeiten von vor Ort erzeugtem Solarstrom zu profitieren – auch ohne eigenes Dach. Die teilnehmenden Haushalte müssen die Anlage dabei nicht selbst besitzen oder betreiben.
Dieser Ort steht als Beispiel für Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien, speziell Photovoltaik-Anlagen, in Bürger:innen-Hand und zeigt, dass dezentrale Solarenergie nicht auf Einfamilienhäuser beschränkt ist. Auch ein großes Mehrfamilienhaus kann zu einem Ort der Energieerzeugung werden.
2. Welche Rolle spielt dezentrale Solarenergie im Energiesystem und wie kann sie genutzt werden?
Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist eine zentrale Voraussetzung für eine klimaneutrale Energieversorgung. Für eine erfolgreiche Energiewende müssen weiterhin Erneuerbare Energien-Anlagen zugebaut werden.
Die Volatilität der Erneuerbaren Energien und die aus ihr resultierenden Erzeugungsspitzen von Erneuerbaren Energien-Anlagen sowie der steigende Strombedarf im Zuge der Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors können jedoch zu Überlastungen der Betriebsmittel im Stromnetz führen und eine sichere Stromversorgung gefährden. Zusätzlich kann fehlende Akzeptanz von Erneuerbaren Energien den Zubau weiterer Anlagen ausbremsen.
Ein dezentraler Zubau von Photovoltaik-Anlagen eröffnet sowohl Chancen für die Energiewende als auch für Bürger:innen: So kann der Bedarf an zusätzlichen Flächen für Erneuerbare Energien-Anlagen reduziert werden, da Photovoltaik-Anlagen beispielsweise auch auf Dächern, an Fassaden und über Parkflächen installiert werden können, also auf Flächen, die sonst ungenutzt blieben. Gerade in Städten ist eine Nutzung dieser Flächen wichtig, weil zusätzliche Flächen nur begrenzt verfügbar sind. Darüber hinaus muss Strom, der am Ort des Verbrauchs erzeugt wird, nicht oder nur über vergleichsweise kurze Strecken über das Verteilnetz transportiert werden. Dadurch wird das Stromnetz entlastet, der Netzausbaubedarf sinkt und der Zubau weiterer Erneuerbare Energien-Anlagen kann schneller erfolgen. Gleichzeitig können sich Bürger:innen an der Energiewende beteiligen, sie aktiv mitgestalten und von ihr profitieren. Die Investitionen von Bürger:innen in dezentrale Anlagen beschleunigt den Ausbau Erneuerbarer Energien zusätzlich.
Lange war der private Zubau von Photovoltaik-Anlagen vor allem für Menschen mit eigenem Dach - beispielsweise auf einem Einfamilienhaus - und den nötigen finanziellen Mitteln möglich. Haushalte in Mehrfamilienhäusern haben weniger Handlungsspielraum für die Erzeugung und Nutzung von Strom aus eigenen Photovoltaik-Anlagen. Für diese gab es bis Anfang 2024 lediglich die Möglichkeit von Balkonkraftwerken und Mieterstrommodellen. Bei letzteren ist der Anlagenbetreiber (z.B. die vermietende Person) für die vollständige Stromversorgung der Bewohner:innen verantwortlich. Solche Mieterstrommodelle sind jedoch mit hohen bürokratischen Hürden verbunden. Für eine Vereinfachung soll die 2024 eingeführte Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sorgen. Bei dieser schließen die Bewohner:innen jeweils zusätzliche Reststromverträge mit einem Energieversorger ab, von dem sie ihren Strom beziehen können, wenn die Photovoltaik-Anlage den Strombedarf nicht deckt.
Die gezielte, wahlweise entgeltliche Weitergabe von Strom über die Gebäudegrenzen hinaus über das öffentliche Stromnetz (beispielsweise an Nachbar:innen) - sogenanntes Energy Sharing - war lange nicht möglich. Dieses wurde erst mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Ende 2025 gesetzlich in Deutschland verankert. Durch Energy Sharing wird mehr Haushalten eine finanzielle Teilhabe an der Energiewende ermöglicht, Strom aus erneuerbaren Energien kann effizienter genutzt werden und es entstehen neue Möglichkeiten für den Betrieb dezentraler Photovoltaik-Anlagen.
Vertiefung: Drei Modelle für die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom
Mieterstrom: Beim Mieterstrom wird Solarstrom bspw. auf einem Mehrfamilienhaus erzeugt und direkt an teilnehmende Bewohner:innen geliefert. Der Betreiber der Anlage liefert sowohl den Solarstrom als auch den zusätzlich benötigten Strom aus dem öffentlichen Netz. Er agiert als Energieversorger mit vollständigen Lieferantenpflichten.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Auch bei diesem Modell wird der Solarstrom innerhalb eines Gebäudes verteilt. Die Haushalte schließen jedoch zusätzlich eigene Verträge für die Deckung ihres restlichen Strombedarfs ab. Der Betreiber der Photovoltaik-Anlage muss dadurch nicht die vollständige Stromversorgung übernehmen. Voraussetzung ist eine genaue, viertelstündliche Messung von Erzeugung und Verbrauch.
Energy Sharing: Energy Sharing geht über das einzelne Gebäude hinaus. Der Solarstrom wird dafür über das öffentliche Stromnetz verteilt. Dadurch können auch Haushalte, welche sich nicht im selben Gebäude befinden, Strom der selben Photovoltaik-Anlage miteinander teilen. Wie auch bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist dafür eine viertelstündliche Messung von Erzeugung und Verbrauch notwendig.
3. Wo liegen die Herausforderungen?
Die Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und Energy Sharing waren wichtige Schritte, um die dezentrale Energiewende voranzubringen. Aktuell existieren für eine Umsetzung in der Breite jedoch noch vielfältige wirtschaftliche, technische, regulatorische und soziale Hürden.
Eine zentrale Herausforderung ist die Messung und Abrechnung der erzeugten und bezogenen Strommengen. Alle 15 Minuten muss erfasst werden, wie viel Strom die Solaranlage erzeugt und die einzelnen Haushalte verbraucht haben. Dafür werden intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter, benötigt. Ihr Ausbau ist in Deutschland bislang nur langsam vorangekommen. Ende 2025 waren nur 5,5 % der Stromanschlüsse mit intelligenten Messsystemen ausgestattet.
Im Anschluss an die Messung müssen Strommengen zugeordnet und Rechnungen erstellt werden. Gerade bei kleineren Projekten mangelt es häufig an Fachwissen und Zeit, um sie alleine umzusetzen.
Zusätzlich fehlt es noch an Wissen, wie die Verteilung des Solarstroms “gerecht” erfolgen kann und alle profitieren können. Denkbar wären beispielsweise Verteilungen zu gleichen Anteilen, oder solche, die die Höhe und den Zeitpunkt des Strombezugs berücksichtigen. Da der Strombezug in verschiedenen Haushalten zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlicher Höhe erfolgt, werden durch verschiedene Verteilungen auch verschiedene Haushalte bevorteilt und benachteiligt. So würden beispielsweise Haushalte, deren Mitglieder tagsüber zuhause sind, stärker von einer Verteilung profitieren, die den Bezugszeitpunkt berücksichtigt, als Haushalte, deren Bewohner tagsüber nicht zuhause sind und vor allem morgens und abends Strom benötigen.
Auch die Wirtschaftlichkeit der beiden Modelle ist aktuell noch nicht gewährleistet. Während unter anderem für die Nutzung von Software für die Abrechnung sowie gegebenenfalls des öffentliche Stromnetzes Kosten entstehen, fehlt es an finanziellen Anreizen für ihre Umsetzung.
Schließlich benötigt eine Beteiligung an entsprechenden Projekten Geld, Zeit und technisches Wissen. Beispielsweise einkommensschwache Haushalte könnten daher ausgeschlossen bleiben, obwohl gerade sie von niedrigeren Stromkosten profitieren könnten.
4. Welche Lösungen sind möglich?
Damit mehr Menschen gemeinschaftlich Solarstrom erzeugen und nutzen können, müssen die Modelle finanziell attraktiver und ihre Umsetzung vereinfacht werden.
Ein schnellerer Ausbau intelligenter Messsysteme ist eine wichtige technische Voraussetzung. Gleichzeitig braucht es verständliche und standardisierte Verfahren für Verträge, Messung und Abrechnung. Spezialisierte Software kann die Verteilung des Stroms automatisieren und den organisatorischen Aufwand reduzieren. Bei der Planung können Leitfäden und Beratungsangebote unterstützen. Nicht jedes Projekt sollte alle rechtlichen und technischen Fragen von Grund auf neu lösen müssen.
Auch finanzielle Anreize, öffentliche Förderungen und gezielte Angebote für einkommensschwache Haushalte können eine wichtige Rolle spielen. Haushalte mit geringem Einkommen könnten beispielsweise durch reduzierte Beiträge, Sozialtarife oder öffentliche Zuschüsse gezielt beteiligt werden. So ließe sich verhindern, dass gemeinschaftliche Energieprojekte vor allem bereits finanziell privilegierten Menschen zugute kommen.
Letzten Endes braucht es aber auch engagierte Menschen, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Kommunen und Netzbetreiber, die entsprechende Projekte in die Umsetzung bringen.
5. Forschung im Reiner Lemoine Kolleg
Energiegemeinschaften fair, wirtschaftlich und netzdienlich gestalten
Tabea untersucht in ihrer Promotion, wie Energiegemeinschaften ausgestaltet werden können, um ihr Potential zur Beschleunigung der Energiewende zu entfalten. Im Mittelpunkt von Tabeas Promotion stehen Energiegemeinschaften, in denen Menschen Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher gemeinsam errichten und den erzeugten Strom unter Nutzung von Energy Sharing untereinander verteilen. Untersucht wird, wie groß die Anlagen und Speicher sein sollten, wie sie betrieben werden und welche Auswirkungen unterschiedliche Verteilungsregeln auf die beteiligten Haushalte haben. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie sich verschiedene Verteilungsregeln zur Verteilung gemeinschaftlich erzeugten Stroms auf die Stromkosten unterschiedlicher soziodemografischer Haushaltstypen auswirken.
Ziel ist es, Handlungsempfehlungen für Energiegemeinschaften, Politik und Wirtschaft zu entwickeln, damit möglichst viele Menschen von einer Mitgliedschaft profitieren können, das Stromnetz entlastet und der Ausbau von Erneuerbaren Energien beschleunigt wird.
Weiter zur nächsten Station
Neue Modelle ermöglichen mehr Menschen eine Beteiligung an der Energiewende. Trotzdem profitieren nicht alle Haushalte automatisch im gleichen Maß. Investitionsmöglichkeiten, Einkommen, Wohnsituation und die Verteilung von bspw. Energiekosten spielen dabei eine wichtige Rolle.
An Station 5 geht es deshalb um die Frage: Wer zahlt die Energiewende – und wie kann Klimapolitik sozial gerecht gestaltet werden?
Quellen und weiterführende Informationen
- Wohnungsgenossenschaft Neukölln eG, 2026. Mieterstromprojekte. https://www.gwneukoelln.de/. URL https://www.gwneukoelln.de/wir-ueber-uns/test-seite/ (letzter Zugriff 13.08.2026).
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, 2026. Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden: Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung. bundesnetzagentur.de. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/Solar_Mehrparteien/start.html (letzter Zugriff 13.08.2026).
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, 2026. Energy Sharing. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Energy_Sharing/start.html (letzter Zugriff 13.08.26).